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   LG Frankfurt/Main, 11.06.2021 - 2-21 O 269/20   

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https://dejure.org/2021,33641
LG Frankfurt/Main, 11.06.2021 - 2-21 O 269/20 (https://dejure.org/2021,33641)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.06.2021 - 2-21 O 269/20 (https://dejure.org/2021,33641)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Juni 2021 - 2-21 O 269/20 (https://dejure.org/2021,33641)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 07.11.2019 - 6 U 119/18

    Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen (hier Mercedes): Haftung des Herstellers unter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.06.2021 - 21 O 269/20
    Dabei ist entscheidend, dass der einzig denkbare Zweck einer solchen Täuschung eine Kostensenkung und eine damit einhergehende Gewinnmaximierung sowie ein Wettbewerbsvorteil wären, denn es erschiene lebensfremd, dass die rechtlichen Risiken mit Blick auf die Zulassung der Fahrzeuge sowie auf mögliche strafrechtliche Verfolgung ohne die Aussicht auf wirtschaftlichen Nutzen eingegangen werden würden (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 7.11.2019 - 6 U 119/18 m.w.N.).

    Denn der Einschätzung im Hinblick auf das Thermofenster kann auch die möglicherweise falsche, aber dennoch vertretbare Gesetzesauslegung zugrunde liegen, dass es sich um eine zulässige Abschalteinrichtung handele (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 7.11.2019 - 6 U 119/18; OLG Schleswig, Hinweisbeschluss vom 23 8.2019 - 3 U 13/19; OLG Köln, Beschluss vom 4.7.2019 - 3 U 148/18).

    Entscheidend ist dabei, dass im Gegensatz zum Motor ...... nicht zwischen Prüfstand und Realbetrieb unterschieden wird und der Einbau des Systems sich damit nicht offensichtlich auf einer Überlistung der Prüfungssituation richtet (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 7.11.2019 - 6 U 119/18 m.w.N.).

    Gleiches gilt für § 6 Abs. 1 S. 1 EG-FGV (so auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 7.11.2019 - 6 U 119/18).

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.06.2021 - 21 O 269/20
    Der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit ist nur gegeben, wenn weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 19.1.2021 - VI ZR 433/19).
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.06.2021 - 21 O 269/20
    Bei dieser Beurteilung kommt es auf eine Gesamtbewertung von Inhalt, Beweggrund und Zweck des Verhaltens an (BGH, Urteil vom 3.12.2013 - XI ZR 259/12; BGH, Urteil vom 20.11.2012 - VI ZR 268/11, beides zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.06.2021 - 21 O 269/20
    Denn der Einschätzung im Hinblick auf das Thermofenster kann auch die möglicherweise falsche, aber dennoch vertretbare Gesetzesauslegung zugrunde liegen, dass es sich um eine zulässige Abschalteinrichtung handele (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 7.11.2019 - 6 U 119/18; OLG Schleswig, Hinweisbeschluss vom 23 8.2019 - 3 U 13/19; OLG Köln, Beschluss vom 4.7.2019 - 3 U 148/18).
  • BGH, 27.11.1963 - V ZR 201/61

    Reichsgaragenordnung als Schutzgesetz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.06.2021 - 21 O 269/20
    Ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB ist jede Rechtsnorm, die zumindest auch dazu dienen soll, den Einzelnen oder einen bestimmten Personenkreis gegen die Verletzung eines bestimmten Rechtsinteresses zu schützen (BGH, Urteil vom 27.11.1963 - V ZR 201/61).
  • OLG Koblenz, 20.01.2020 - 12 U 1593/19

    Keine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch "Thermofenster" -

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.06.2021 - 21 O 269/20
    Ein Handeln unter vertretbarer Auslegung des Gesetzes kann jedoch nicht als besonders verwerfliches Verhalten angesehen werden (OLG Koblenz, Urteil vom 20.1.2020 - 12 U 1593/19).
  • BGH, 16.09.2014 - XI ZR 259/12

    Abtretung des Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung im

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.06.2021 - 21 O 269/20
    Bei dieser Beurteilung kommt es auf eine Gesamtbewertung von Inhalt, Beweggrund und Zweck des Verhaltens an (BGH, Urteil vom 3.12.2013 - XI ZR 259/12; BGH, Urteil vom 20.11.2012 - VI ZR 268/11, beides zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2019 - L 3 U 13/19
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.06.2021 - 21 O 269/20
    Denn der Einschätzung im Hinblick auf das Thermofenster kann auch die möglicherweise falsche, aber dennoch vertretbare Gesetzesauslegung zugrunde liegen, dass es sich um eine zulässige Abschalteinrichtung handele (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 7.11.2019 - 6 U 119/18; OLG Schleswig, Hinweisbeschluss vom 23 8.2019 - 3 U 13/19; OLG Köln, Beschluss vom 4.7.2019 - 3 U 148/18).
  • OLG Hamm, 14.06.2021 - 22 U 102/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz; Inhalt eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.06.2021 - 21 O 269/20
    Eine Sittenwidrigkeit kommt nur in Betracht, wenn über die bloße Kenntnis von der Verwendung der Software mit der in Rede stehenden Funktionsweise in dem streitgegenständlichen Motor hinaus auch Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass dies von Seiten der Beklagten in dem Bewusstsein geschah, möglicherweise gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen und dieser Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen wurde (BGH, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 14.6.2021 - 22 U 102/20, BeckRS 221, 15608).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2023 - 19 U 198/21

    Diesel-Skandal: Keine Ansprüche für im November 2017 erworbenen gebrauchten Audi

    Die Berufung des Klägers gegen das am 28.07.2021 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main, Aktenzeichen 2-21 O 269/20, wird zurückgewiesen.

    Die zulässige Berufung des Klägers gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.07.2021, Aktenzeichen 2-21 O 269/20, ist durch einstimmigen Senatsbeschluss zurückzuweisen, da das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes einschließlich der erstinstanzlich zuletzt gestellten Anträge wird verwiesen auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils der 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.07.2021, Aktenzeichen 2-21 O 269/20 (Bl. 254 - 264 d. A.), durch das die Klage abgewiesen worden ist, weil der Kläger hinsichtlich des Vortrages zum Thermofenster jedenfalls nicht dargetan habe, dass ein vorsätzliches sittenwidriges Verhalten der Beklagten vorliege.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.07.2021, Aktenzeichen 2-21 O 269/20,.

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2-21 O 269/20, verkündet am 28.07.2021, aufzuheben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Frankfurt am Main zurückzuverweisen.

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